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Kostenübernahme

Privat- und Zusatzversicherte Patienten

Als Heilpraktikerin erstelle ich Rechnungen (nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker),
die über Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstattet werden können, sofern das im jeweiligen Leistungsumfang des Versicherungsvertrages vorgesehen ist.

Gesetzlich versicherte Patienten

Gesetzliche Krankenkassen erstatten diese Kosten im Regelfall leider nicht.